Liebe Eltern!
Mit dem Eintritt Ihres Kindes in die Schule gehen wir ein Stück des Lebensweges mit Ihrer Familie gemeinsam. Daher ist es wichtig, dass wir nach Möglichkeit die gleichen Vorstellungen davon haben, wie dies gut gelingen kann. Klare Bereiche der Verantwortung helfen uns dabei: Wofür ist die Schule zuständig und was liegt in der Verantwortung der Eltern?

Schulweg
Schule: Verkehrserziehung findet regelmäßig im Unterricht statt, die ortsansässige Polizei unterstützt und sorgt für Sicherheit für unsere Schulkinder, Lehrpersonen begleiten die Schulanfänger*innen (nach dem Unterricht) zum Bus. Zusätzlich findet Verkehrserziehung mit dem Verkehrspolizisten in der Grundstufe 1 statt.

Eltern: Schulweg mit Kindern abgehen und auf richtiges Verhalten aufmerksam machen, auf Sicherheit achten (reflektierende Schultaschen, Leuchtstreifen, helle Kleidung bei schlechter Sicht,...), auf gesetzliche Regelungen bei Fahrrad, Scooter, Waveboard,... achten, Streitereien am Schulweg besonnen unter den Streitparteien schlichten.

Handy
Sobald Sie Ihrem Kind ein Handy zur Verfügung stellen, ist es ganz wichtig, Ihr Kind auch über die richtige Nutzung und den sensiblen Umgang damit aufzuklären. Dies ist ganz eindeutig Aufgabe des Elternhauses. 

Schule: Handys bleiben in der Schultasche, sind auf lautlos gestellt und stören den Unterricht somit nicht. Nach dem Unterricht dürfen die Kinder das Handy wieder benützen. Wenn Kinder sich nicht an die Vereinbarung halten, wird das Handy bis Unterrichtsende abgenommen, danach zurückgegeben und falls dies mehrmals vorkommt, werden die Eltern verständigt. In speziellen Unterrichtseinheiten wird natürlich auch in der Schule über Nutzen/Gefahren im Umgang mit Handy/Internet gesprochen.

Eltern: Eltern sollten einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Handy und anderen neuen Medien vorleben, Vor- Nachteile/Probleme der digitalen Nutzungsmöglichkeiten erklären und mit den Kindern besprechen und das Handy/Computerverhalten der Kinder im Auge behalten. Die Verantwortung für den richtigen Umgang mit dem Handy und Sozialen Medien liegt beim Elternhaus.

Hausübung
Gesetzliche Richtlinie - Zeitlicher Umfang der HÜ: Grundstufe 1: ca. 1/2 Stunde, Grundstufe 2: ca. 1 Stunde

Schule: Vorbereitung, Umfang, Gestaltung und Kontrolle der Hausübung sind in der Verantwortung der Lehrperson.

Eltern: Eltern sollten darauf achten, dass Hausübungen verlässlich erledigt werden und dass die Kinder die Verbesserungen sorgfältig ausführen. Dies fällt in den Aufgabenbereich der Eltern, auch wenn Kinder die Nachmittagsbetreuung besuchen!

Kommunikationsformen 
Schule: Beim Klassenforum im Herbst wird mit den Eltern vereinbart, wie Gespräche organisiert werden. 
Fix festgelegt:
- 2 KEL-Gespräche im Schuljahr für alle Eltern und Kinder
- individuelle Gesprächstermine sind jederzeit nach Vereinbarung möglich
Eltern können die Klassenlehrerin über SchoolFox und über das Diensthandy erreichen.

Eltern: Einhalten der Vereinbarungen über Kommunikationsformen und - zeiten, bei Abwesenheit des Kindes wird die Klassenlehrerin zeitnah informiert.